Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · Für die Vermietung von Lagerabteilen (Self Storage) durch die AMMA Lagerplatz.de GmbH.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Mietverhältnis zwischen der AMMA Lagerplatz.de GmbH, Berliner Allee 303, 13088 Berlin(nachfolgend „Vermieterin") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Lagerabteilen sowie verwandte Leistungen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Anmietung von Lagerabteilen sowie für mit der Vermietung verbundene Zusatzleistungen (z. B. Verkauf von Verpackungs- material, Schlössern, Mietkaution). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natür- liche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Lagerabteile online stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter.

(2) Mit Absenden der Bestellung online gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbe- stätigung der Vermieterin in Textform (z. B. per E-Mail) zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung des Lagerabteils.

(3) Der Vertragstext wird von der Vermieterin gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Mietgegenstand, Nutzung

(1) Vermietet wird das im Mietvertrag bezeichnete Lagerabteil zur ausschließlichen Lagerung von beweglichen Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen oder über die er verfügungsbefugt ist.

(2) Die Lagerung folgender Gegenstände ist untersagt:

  • verderbliche Waren und Lebensmittel,
  • lebende oder tote Tiere und Pflanzen,
  • leicht entzündliche, explosive, radioaktive, ätzende oder giftige Stoffe (insb. nach GefStoffV),
  • Waffen, Munition und Sprengstoffe,
  • Betäubungsmittel sowie sonstige gesetzlich verbotene Gegenstände,
  • Gegenstände, die einen Wert von 5.000 € überschreiten, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Eine Nutzung des Lagerabteils als Aufenthalts-, Arbeits- oder Verkaufsraum ist unzulässig. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

§ 4 Mietzeit, Kündigung

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit dem im Mietvertrag genannten Tag und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende einer Mietperiode (Woche oder Monat gemäß Mietvertrag) in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Vermieterin insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Mietzahlung für zwei aufeinanderfolgende Mietperioden in Verzug ist oder gegen die Lagerverbote nach § 3 verstößt.

§ 5 Miete, Kaution, Zahlung

(1) Es gilt die im Mietvertrag bzw. online ausgewiesene Miete. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Miete ist im Voraus für die jeweilige Mietperiode fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Mieters per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder einem angebotenen Zahlungsdienstleister.

(3) Die Vermieterin ist berechtigt, eine angemessene Kaution in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten zu verlangen. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe des Abteils abzüglich offener Forderungen zurückerstattet.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB) sowie den Zugang zum Lagerabteil bis zum vollständigen Ausgleich der Rückstände zu sperren.

§ 6 Zugang, Sicherheit

(1) Der Mieter erhält einen persönlichen Zugang zum Lagerabteil. Die Zugangsdaten bzw. Schlüssel sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an unbefugte Dritte weiter- gegeben werden.

(2) Die Vermieterin trifft die nach dem Stand der Technik üblichen Sicherungsmaß- nahmen (Videoüberwachung gemeinsamer Bereiche, Alarmanlage, Brandmeldeanlage). Eine individuelle Bewachung einzelner Lagerabteile findet nicht statt.

§ 7 Pflichten des Mieters, Versicherung

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Lagerabteil pfleglich zu behandeln, Verunreinigungen zu vermeiden und Schäden unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen.

(2) Das Eingelagerte ist nicht durch die Vermieterin versichert. Der Mieter ist verpflichtet, das Lagergut auf eigene Kosten ausreichend gegen die üblichen Risiken (insb. Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) zu versichern.

§ 8 Haftung der Vermieterin

(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Pfandrecht der Vermieterin

Der Vermieterin steht für ihre Forderungen aus dem Mietverhältnis das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB analog) an den vom Mieter eingebrachten Sachen zu. Die Vermieterin ist berechtigt, ihr Pfandrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten, wenn der Mieter mit fälligen Mietzahlungen ganz oder teilweise mindestens zwei Monate im Verzug ist und die Verwertung mit angemessener Frist (mindestens einem Monat) angedroht wurde.

§ 10 Rückgabe des Lagerabteils

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Lagerabteil vollständig geräumt, besen- rein und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Erfolgt die Räumung nicht fristgerecht, ist die Vermieterin berechtigt, die Räumung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (Buchungssystem, Telefon, E-Mail) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

§ 13 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Vermieterin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Vermieterin in Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.